Gemeinsam geerbt · Limova

Ein Haus geerbt.
Viele Fragen im Raum.

Die einen möchten behalten. Die anderen wünschen sich einen Abschluss. Ich helfe Ihnen, einen möglichen Verkauf konkret zu prüfen – mit einer gemeinsamen Informationsgrundlage und einem nachvollziehbaren Kaufangebot.

Unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe.
Wohnraum als Symbol für Erinnerungen an ein gemeinsam geerbtes Zuhause
Symbolbild · jede Immobilie wird individuell geprüft.
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Erst verstehen, was allen wichtig ist.

Ein geerbtes Haus verbindet Erinnerungen mit praktischen Aufgaben. Unterhalt, Versicherungen und Organisation laufen weiter, während die Entscheidung noch offen ist. Unterschiedliche Wünsche sind in dieser Situation verständlich.

Bevor wir über ein Angebot sprechen, sammeln wir Ihre Fragen: Möchte jemand selbst einziehen? Gibt es einen zeitlichen Druck? Sind alle über den Zustand informiert? Ein gemeinsam bestimmter Ansprechpartner erleichtert die Koordination, ersetzt aber nicht die erforderliche Mitwirkung der Berechtigten.

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Eine gemeinsame Grundlage statt Vermutungen.

Ohne Pläne, Unterlagen und einen Blick auf den Zustand entstehen schnell unterschiedliche Preisvorstellungen. Ich prüfe die Liegenschaft und erkläre, unter welchen Bedingungen ein Kauf durch Limova möglich wäre.

Mein Angebot ist ein Käuferangebot und keine neutrale Verkehrswertschätzung. Wenn Sie für die Entscheidung innerhalb der Familie eine unabhängige Bewertung benötigen, kann diese eine sinnvolle zusätzliche Grundlage sein.

Heller Wohnraum mit Sitzbereich
Erinnerungen respektieren. Entscheidungen sorgfältig vorbereiten.
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Was ein Direktkauf leisten kann.

Ein konkretes Angebot macht Kaufpreis, Bedingungen und möglichen Zeitpunkt besprechbar. So können die Beteiligten anhand derselben Informationen abwägen, ob sie verkaufen möchten. Das Haus muss dafür nicht zuerst öffentlich ausgeschrieben werden.

Ein Käufer kann einen Erbstreit jedoch nicht allein lösen. Sind grundlegende Rechte oder Interessen strittig, können eine unabhängige Mediation oder Rechtsberatung erforderlich sein. Ein erster Kontakt ist auch dann möglich, wenn noch nicht alle Fragen geklärt sind.

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Vor dem Abschluss die richtigen Fragen stellen.

Wer ist verfügungsberechtigt? Welche Nachweise und Vollmachten verlangt die Urkundsperson? Welche Hypotheken oder weiteren Verpflichtungen bestehen? Diese Punkte müssen vor einem verbindlichen Abschluss geklärt sein.

Auch steuerlich lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der individuellen Ausgangslage mit einer qualifizierten Fachperson. Frühere Investitionsbelege und Erwerbsunterlagen können dafür wichtig sein. Eine allgemeine Zusage, dass ein Verkauf steuerfrei ist oder eine bestimmte Ersparnis bringt, wäre nicht seriös.

Gut vorbereitet

Ein Anfang.
Kein Papierberg.

Sie brauchen für das erste Gespräch kein vollständiges Dossier. Diese Punkte helfen uns, Ihre Situation einzuordnen. Was fehlt, klären wir anschliessend.

  • Übersicht der Beteiligten und Kontaktperson
  • Vorhandene Erbnachweise und Vertretungsunterlagen
  • Grundbuchauszug und Hypothekarunterlagen
  • Pläne, Zustand und allfällige Mietverträge
  • Frühere Erwerbs- und Investitionsbelege

Ihre Fragen sind willkommen

Was Sie vielleicht noch wissen möchten.

Kann ich als einzelner Erbe zuerst anrufen?

Ja, für ein unverbindliches Orientierungsgespräch. Ein verbindlicher Verkauf erfordert anschliessend die rechtlich notwendige Mitwirkung und Vertretung der Berechtigten.

Was passiert, wenn wir unterschiedliche Preise erwarten?

Wir trennen Vorstellungen von überprüfbaren Grundlagen. Mein Angebot erläutere ich als Käufer; eine unabhängige Bewertung kann Ihnen zusätzlich bei der familieninternen Entscheidung helfen.

Müssen wir das Haus vorher räumen?

Bitte organisieren Sie keine aufwendige Räumung nur für die erste Besichtigung. Was übernommen oder geräumt wird, besprechen wir und halten die Vereinbarung fest.

Valentin Sadrijaj

Direkt mit Valentin

Erzählen Sie mir,
was Sie beschäftigt.

Ein Gespräch kann der erste Schritt zu mehr Klarheit sein.
Ich höre zu und prüfe, ob ein Kauf durch Limova passt.

Unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe.
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